Gesetze / Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
KlaCembAusbV 2017§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Arbeitsauftrag,
2.
Durchführen von Reparaturen,
3.
Stimmen und Intonieren,
4.
Planen und Konstruieren sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.