Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung

KomAEV

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen und Ausschüsse von Gemeinden, Ämtern, Verbandsgemeinden, Landkreisen und für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.

Einzelnorm

§ 2