Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalrechtsreformgesetz
KommRRefGArt 2 Änderung des Landesbeamtengesetzes
Für Art 2 KommRRefG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.