Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalrechtsreformgesetz
KommRRefGArt 3 Evaluierungsbericht
Die Landesregierung
berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 über die Erfahrungen mit den
Regelungen der neuen Kommunalverfassung sowie den weiteren Änderungen in
kommunalrechtlichen Vorschriften. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit
von korrigierenden gesetzgeberischen Maßnahmen ergibt, soll die Landesregierung
einen Vorschlag unterbreiten.