Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
KundenbTischlPrV§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
KundenbTischlPrVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.