Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
KundenbTischlPrV§ 9 Wiederholung der Prüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk
KundenbTischlPrVIst die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.