Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst

LAP-mDAAV 2004

§ 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung (Praktika) und wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:

1.Einführungslehrgang einschließlich Einführungspraktikum und Schulung in Informationstechnik (einschließlich Informationstechnik-Grundlagenkurs)5 bis 6 Monate,
2.Inlandspraktikum2 bis 3 Monate,
3.Auslandspraktikum8 bis 10 Monate,
4.Schlusslehrgang6 bis 7 Monate.
§ 8 § 10