Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
LAP-mDAAV 2004§ 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung (Praktika) und wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
| 1. | Einführungslehrgang einschließlich Einführungspraktikum und Schulung in Informationstechnik (einschließlich Informationstechnik-Grundlagenkurs) | 5 bis 6 Monate, |
| 2. | Inlandspraktikum | 2 bis 3 Monate, |
| 3. | Auslandspraktikum | 8 bis 10 Monate, |
| 4. | Schlusslehrgang | 6 bis 7 Monate. |
(2) Das Auswärtige Amt kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022 Ausbildungsabschnitte
1.
in einer anderen Abfolge durchgeführt werden als nach Absatz 1 und
2.
eine andere Dauer haben als nach Absatz 1.