Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB § 48 Landesrechtliche Bestimmungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 07.11.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.