Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Benutzungsverordnung

LHABenV

§ 10 Gebühren und Auslagen

Die Art und die Höhe von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Landeshauptarchivs richtet sich nach der Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 § 11