Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

LMChemPV

§ 6 Ausbildungsplan

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg erstellt für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan, der durch die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörde zu bestätigen ist.

§ 5 § 7