Gesetze / LMEV · BGBl I 2007, 1816, 1871

Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern

23 Normen · ausgefertigt 08.08.2007 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 · Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, zusammengesetzte Lebensmittel und lebende Tiere
  5. § 3 Verfahren bei der Anzeige
  6. § 3a Vorlage von Schiffs- und Flugzeugmanifesten
  7. § 4 Lebende Tiere
  8. § 5 Einfuhr
  9. § 6 Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen
  10. § 7 Einfuhruntersuchung
  11. § 8 Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung
  12. § 8a Verfahren nach Abschluss der Einfuhruntersuchung für bestimmte Sendungen
  13. § 9 Durchfuhr
  14. § 10 Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen
  15. § 11 Schiffsausrüster
  16. § 12 Anerkennung von Lagern und Registrierung von Schiffsausrüstern
  17. § 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
  18. § 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
  19. § 14 Verfahren bei der Wiedereinfuhr
  20. Abschnitt 3 · Vorschriften für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
  21. § 15 Benennung von Eingangsorten und Einfuhrorten
  22. § 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
  23. § 17 Amtliche Kontrollen
  24. Abschnitt 4 · Ausnahmeregelungen
  25. § 18 Ausnahmeregelungen
  26. Abschnitt 5 · Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  27. § 19 Straftaten
  28. § 20 Ordnungswidrigkeiten
  29. Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Nummer 3)Lebensmittel, die nicht einer Einfuhruntersuchung nach § 7 zu unterziehen sind
  30. Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
  31. Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2)
  32. Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
  33. Anlage 4 (zu § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3 und 4, § 9 Absatz 5 Satz 3 und § 10 Absatz 5)Durchführung der Warenuntersuchung