Gesetze / Lebensmitteleinfuhr-Verordnung LMEV § 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 20.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen.