Gesetze / Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

LMEV

§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen.

§ 13 § 14