Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesnachprüfungsverordnung
LNpV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Landes Brandenburg zur Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.