Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesrechnungshofgesetz
LRHG§ 17 (Inkrafttreten)
Für § 17 LRHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.