Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen

LSonGebV

§ 1 Sondernutzungsgebühren

Für Sondernutzungen an Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.

§ 2