Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

LStHVDV

§ 5a Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.

§ 5 § 6