Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
LStHVDV§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.