Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Latinum-/Graecumprüfungsverordnung

LaGrPV

§ 1 Voraussetzungen für eine Latinum-/Graecumprüfung

(1) Schülerinnen

und Schüler können das Latinum oder Graecum erwerben, wenn sie in einer Prüfung

nachweisen, dass sie über die Kenntnisse in Latein oder Griechisch gemäß § 2

verfügen (Latinum-/Graecumprüfung). Die Latinum-/Graecumprüfung besteht aus

einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

(2) Voraussetzung

für eine Latinum-/Graecumprüfung ist ein aufsteigender und ununterbrochener

Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht in Latein oder Griechisch von

mindestens drei Schuljahren in der Sekundarstufe I oder in der gymnasialen

Oberstufe oder in den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges.

(3) Eine

Latinum-/Graecumprüfung ist ausgeschlossen, wenn Latein oder Griechisch

Abiturprüfungsfach ist.

§ 2