Gesetze / Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

LohnUGAÜV 5

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.

§ 2