Gesetze / Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
LohnUGAÜV 5§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.
Gesetze / Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
LohnUGAÜV 5Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.