Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
LorbBlErl 2013Art VI
Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.
Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
LorbBlErl 2013Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.