Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

LorbBlErl 2013

Art VI

Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Art V Art VII