Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung

LuBKV

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt

für die Genehmigung der Bildung von Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien und Gesamtschulen und

für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Leistungs- und Begabungsklassen.

§ 2