Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung

LuBKV

§ 8 Aufnahmeverfahren

(1) Das Aufnahmeverfahren besteht aus

der Eignungsfeststellung gemäß § 9 und

dem Auswahlverfahren gemäß § 10.

(2) Die Durchführung der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern der gewünschten Schulen.

§ 7 § 9