Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung LuBKV § 8 Aufnahmeverfahren (1) Das Aufnahmeverfahren besteht aus der Eignungsfeststellung gemäß § 9 und dem Auswahlverfahren gemäß § 10. (2) Die Durchführung der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern der gewünschten Schulen.