Gesetze / Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

LuftFzgG

§ 7

Die Bestellung eines Registerpfandrechts ist unzulässig, solange das Luftfahrzeug mit einem Registerpfandrecht belastet ist, das im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung eingetragen ist.

§ 6 § 8