Gesetze / Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

LuftFzgG

§ 8

Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, kann ein Registerpfandrecht nicht bestellt werden.

§ 7 § 9