Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
MDBNDVerfSchVDV§ 13 Teile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.