Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

MDBNDVerfSchVDV

§ 39 Organisation und Durchführung

Das Prüfungsamt am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung organisiert die Prüfungen und führt sie durch.

§ 38 § 40