Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

MEDIENSTV_G_2001

§ 1

Dem am 13. Februar 2001 und am 26. Februar 2001 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2