Gesetze / Medienfachwirt-Fortbildungsprüfungsverordnung MFFPrV § 14 Gliederung des Prüfungsteils Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 22.12.2020. Zur aktuellen Fassung → Der Prüfungsteil besteht aus 1.einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und2.einer Projektarbeit nach § 25.