Gesetze / Medienfachwirt-Fortbildungsprüfungsverordnung

MFFPrV

§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Medienfachwirt“ oder „Geprüfte Medienfachwirtin“ ist Folgendes erforderlich:

1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum „Geprüften Medienfachwirt“ oder zur „Geprüften Medienfachwirtin“ sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.
§ 1 § 3