Gesetze / Medienfachwirt-Fortbildungsprüfungsverordnung
MFFPrV§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses
Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Medienfachwirt“ oder „Geprüfte Medienfachwirtin“ ist Folgendes erforderlich:
1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum „Geprüften Medienfachwirt“ oder zur „Geprüften Medienfachwirtin“ sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.