Gesetze / Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

MPDG

§ 61 Verbot der Fortsetzung

Die sonstige klinische Prüfung darf nicht fortgesetzt werden, wenn die Stellungnahme der zuständigen Ethik-Kommission zurückgenommen oder widerrufen wurde.

§ 53 § 55