Gesetze / MPSV · BGBl I 2002, 2131
Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten
25 Normen · ausgefertigt 24.06.2002 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Meldung von Vorkommnissen und Rückrufen
- § 3 Meldepflichten
- § 4 Ausnahmen von der Meldepflicht und besondere Verfahren
- § 5 Fristen
- § 6 Meldung durch Vertreiber
- § 7 Modalitäten der Meldung
- Abschnitt 3 · Risikobewertung durch die zuständige Bundesoberbehörde
- § 8 Aufgaben der Behörde
- § 9 Ziel und Inhalt der Risikobewertung
- § 10 Verfahren der Risikobewertung
- § 11 Befugnisse der Behörde
- § 12 Mitwirkungspflichten
- § 13 Abschluss der Risikobewertung
- Abschnitt 4 · Korrektive Maßnahmen
- § 14 Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
- § 14a Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen
- § 15 Maßnahmen der zuständigen Behörden
- § 16 Verpflichtung zur Mitwirkung an den korrektiven Maßnahmen
- § 17 Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen Betreiber und Anwender
- § 18 Notfallplanung der zuständigen Behörden
- Abschnitt 5 · Unterrichtungspflichten und Informationsaustausch
- § 19 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesbehörde
- § 20 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Landesbehörden
- § 21 Europäischer und internationaler Informationsaustausch
- § 22 Unterrichtung sonstiger Behörden, Organisationen und Stellen
- § 23 Wissenschaftliche Aufarbeitung der durchgeführten Risikobewertungen
- § 24 Veröffentlichung von Informationen über das Internet
- Anlage (weggefallen)