Gesetze / Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung MPSV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 26.05.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken im Verkehr oder in Betrieb befindlicher Medizinprodukte.