Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrVAnlage 7 (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4508)
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| hat in der Zeit vom | ___________________ | bis | ___________________ |
mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für
[…]
Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik oder Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
[…]
Medizinische Technologinnen für Radiologie oder Medizinische Technologen für Radiologie
[…]
Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
[…]
Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin oder Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
gemäß § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Verbindung mit § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinischen Technologen teilgenommen.
Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie zulässigen Fehlzeiten hinaus – um ……… Stunden* – unterbrochen worden.
| Ort, Datum | ||
| ________________________________________________________ | (Stempel) | |
| ________________________________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung) |