Gesetze / MaßschuhmAusbV · BGBl I 2018, 622

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin

25 Normen · ausgefertigt 17.05.2018 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Gesellenprüfung
  10. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  11. § 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
  12. Unterabschnitt 2 · Teil 1 der Gesellenprüfung
  13. § 7 Inhalt von Teil 1
  14. § 8 Prüfungsbereiche von Teil 1
  15. § 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
  16. § 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur
  17. Unterabschnitt 3 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
  18. § 11 Inhalt von Teil 2
  19. § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
  20. § 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
  21. § 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
  22. § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  23. § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  24. Unterabschnitt 4 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
  25. § 17 Inhalt von Teil 2
  26. § 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
  27. § 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
  28. § 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik
  29. § 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  30. § 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  31. Abschnitt 3 · Weitere Berufsausbildung
  32. § 23 Anrechnung von Ausbildungszeiten
  33. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  34. § 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  35. § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  36. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin