Gesetze / Maßschuhmacherausbildungsverordnung
MaßschuhmAusbV§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schäften,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.