Gesetze / Maßschuhmacherausbildungsverordnung
MaßschuhmAusbV§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Maßschuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.