Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung

MaStRV

§ 19 Veröffentlichungen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.

§ 18 § 20