Gesetze / Markengesetz
MarkenG§ 31 Angemeldete Marken
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.
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MarkenGDie §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.