Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.