Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin

MetallbAusbV 2008

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.
§ 2 § 4