Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.