Gesetze / Milch- und Margarinegesetz
MilchMargG§ 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Unberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.
Gesetze / Milch- und Margarinegesetz
MilchMargGUnberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.