Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung
MilchPQV§ 32 Käsestandardsorten bei Käsegruppen
(1) Käse der Käsegruppe Hartkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(2) Käse der Käsegruppe Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(3) Käse der Käsegruppe halbfester Schnittkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(4) Käse der Käsegruppe Weichkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(5) Käse der Käsegruppe Frischkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(6) Für die Käsestandardsorten nach den Absätzen 1 bis 5 gelten die in Anlage 4 Abschnitt A bezeichneten Anforderungen an die Herstellungsweise und Beschaffenheit sowie an die sonstigen Eigenschaften.
(7) An die Stelle der in § 29 Absatz 1 festgelegten Wassergehalte in der fettfreien Käsegesamtmasse treten die folgenden Mindestbestandteile, sofern in der Anlage 4 Abschnitt A für eine Käsestandardsorte