Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung
MilchPQV§ 55 Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren
In der Kennzeichnung von weiteren Milcherzeugnissen in Pulverform sind vom Lebensmittelunternehmer spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren und der Fettgehalt des auf diese Weise verdünnten oder rekonstituierten Erzeugnisses anzugeben.