Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

MntDBwVVDV

§ 29 Ort der Durchführung

Die fachtheoretische Ausbildung wird beim Bildungszentrum der Bundeswehr durchgeführt.

§ 28 § 30