Gesetze / MntDBwVVDV · BGBl I 2022, 1084

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

93 Normen · ausgefertigt 06.07.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Vorbereitungsdienst
  5. § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  6. § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  7. § 4 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
  8. § 5 Bewertung im Vorbereitungsdienst
  9. § 6 Nachteilsausgleich
  10. § 7 Erholungsurlaub
  11. Teil 2 · Auswahlverfahren und Einstellung
  12. § 8 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
  13. § 9 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  14. § 10 Anforderungen im Auswahlverfahren
  15. § 11 Auswahlkommission
  16. § 12 Ergänzende Festlegungen
  17. § 13 Bestandteile des Auswahlverfahrens
  18. § 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
  19. § 15 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
  20. § 16 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
  21. § 17 Bewertung der Eignungsmerkmale
  22. § 18 Gesamtergebnis und Rangfolge
  23. § 19 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  24. Teil 3 · Ausbildung
  25. Abschnitt 1 · Ausbildungsorganisation
  26. § 20 Ausbildungsstammplatz
  27. § 21 Ausbildungsleitungen
  28. § 22 Ausbildungsbeauftragte
  29. § 23 Ausbildende
  30. § 24 Ausbildungsrahmenplan
  31. § 25 Rahmenlehrplan
  32. § 26 Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
  33. § 27 Ausbildungsplan
  34. Abschnitt 2 · Fachtheoretische Ausbildung
  35. Unterabschnitt 1 · Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
  36. § 28 Lehrgebiete
  37. § 29 Ort der Durchführung
  38. § 30 Einführungslehrgang
  39. § 31 Abschlusslehrgang
  40. Unterabschnitt 2 · Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
  41. § 32 Klausuren und Leistungstests
  42. § 33 Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
  43. § 34 Bewertung der Klausuren und der Leistungstests
  44. § 35 Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung
  45. § 36 Nachholen von Klausuren und Leistungstests
  46. § 37 Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
  47. § 38 Ordnungsverstoß
  48. Unterabschnitt 3 · Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
  49. § 39 Zeugnis für den Einführungslehrgang
  50. § 40 Zeugnis für den Abschlusslehrgang
  51. § 41 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
  52. Abschnitt 3 · Berufspraktische Ausbildung
  53. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  54. § 42 Ziele der berufspraktischen Ausbildung
  55. Unterabschnitt 2 · Praktische Ausbildung
  56. § 43 Inhalt der praktischen Ausbildung
  57. § 44 Bewertungen in den Ausbildungsstationen
  58. § 45 Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung
  59. § 46 Zeugnis für die praktische Ausbildung
  60. Unterabschnitt 3 · Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
  61. § 47 Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
  62. Unterabschnitt 4 · Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
  63. § 48 Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung
  64. § 49 Sprachprüfung
  65. § 50 Wiederholung der Sprachprüfung
  66. Teil 4 · Prüfungen
  67. Abschnitt 1 · Zwischenprüfung
  68. § 51 Zweck der Zwischenprüfung
  69. § 52 Durchführung der Zwischenprüfung
  70. § 53 Prüfungskommission der Zwischenprüfung
  71. § 54 Klausuren der Zwischenprüfung
  72. § 55 Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung
  73. § 56 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
  74. § 57 Bestehen der Zwischenprüfung
  75. § 58 Wiederholung der Zwischenprüfung
  76. § 59 Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung
  77. Abschnitt 2 · Laufbahnprüfung
  78. Unterabschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
  79. § 60 Zweck der Laufbahnprüfung
  80. § 61 Zulassung zur Laufbahnprüfung
  81. § 62 Bestandteile der Laufbahnprüfung
  82. § 63 Prüfungsamt
  83. § 64 Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
  84. § 65 Mitglieder der Prüfungskommission
  85. § 66 Entscheidungen der Prüfungskommissionen
  86. § 67 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
  87. § 68 Protokoll über die Laufbahnprüfung
  88. § 69 Durchführung der Laufbahnprüfung
  89. Unterabschnitt 2 · Schriftliche Prüfung
  90. § 70 Zweck der schriftlichen Prüfung
  91. § 71 Klausuren der schriftlichen Prüfung
  92. § 72 Durchführung der Klausuren
  93. § 73 Protokolle über die schriftliche Prüfung
  94. § 74 Bewertung der Klausuren
  95. § 75 Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
  96. § 76 Bestehen der schriftlichen Prüfung
  97. Unterabschnitt 3 · Mündliche Prüfung
  98. § 77 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  99. § 78 Zweck der mündlichen Prüfung
  100. § 79 Gegenstand der mündlichen Prüfung
  101. § 80 Durchführung der mündlichen Prüfung
  102. § 81 Protokolle über die mündliche Prüfung
  103. § 82 Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
  104. § 83 Bestehen der mündlichen Prüfung
  105. Unterabschnitt 4 · Bestehen der Laufbahnprüfung
  106. § 84 Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung
  107. § 85 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
  108. § 86 Wiederholung der Laufbahnprüfung
  109. § 87 Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
  110. § 88 Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und Abschlusszeugnis
  111. Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
  112. § 89 Verhinderung
  113. § 90 Ordnungsverstoß
  114. § 91 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  115. Teil 5 · Schlussvorschriften
  116. § 92 Übergangsvorschrift
  117. § 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  118. Anlage (zu § 48 Absatz 2) Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung