Gesetze / Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
MontanMitbestGErgGWO 2005§ 101 Stimmabgabe
Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 94 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
MontanMitbestGErgGWO 2005Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab. § 94 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.