Gesetze / Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

MontanMitbestGErgGWO 2005

§ 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten

Für die Abstimmung, das Abstimmungsergebnis und die Aufbewahrung der Akten sind § 14 Abs. 1 und 3, die §§ 15, 19, 21 und 70 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 71, 77 und 84 Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.

§ 86 § 88