Gesetze / Moselschiffahrtspolizeiverordnung
MoselSchPV 1997§ 2.03 Schiffseichung
Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen Kleinfahrzeuge, muß geeicht sein.
Gesetze / Moselschiffahrtspolizeiverordnung
MoselSchPV 1997Jedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen Kleinfahrzeuge, muß geeicht sein.